Die studentische Selbstverwaltung

Stu-Ra

Der Studentische Rat (Stu-Ra) ist das beschlussfassende Gremium der studentischen Selbstverwaltung und wird zur Hälfte direkt von den Studierenden gewählt, die andere Hälfte wird von den Fachschafträten der einzelnen Fakultäten entsandt. Der Stu-Ra hat die Aufgabe, die Mitglieder des AStAs zu wählen und z. B. den studentischen Haushalt zu verabschieden. (Der Stu-Ra verfügt über weitere Organe wie z.B. Haushaltskommission, Ältestenrat etc., die hier nicht im Detail dargestellt werden sollen.)

VV

Eine uniweite Vollversammlung (VV) der Studierenden wird einberufen, wenn besonders wichtige und akute Anlässe wie z.B. Protestaktionen o.ä. diskutiert werden sollen. Potentielle Teilnehmer sind alle Studierende. Sie bestätigt den Vorschlag des Senats zur Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums. Nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen und zur Gründung von oder Dekanat Beteiligung an Unternehmen.
Analog zur Vollversammlung kann der AStA auch Urabstimmung durchführen lassen. So z.B. die alljährige Entscheidung über das Semesterticket.

FSR

Die Fachschaftsräte (FSR) oder Fachräte an den einzelnen Fakultäten sind die gewählte Vertretung der jeweiligen Studierenden eines Studienganges bzw. einer Fakultät. In der Realität existieren aber „offene Fachschaftsräte“, d.h. im FSR sind alle Studierenden zusammengefasst, die Interesse haben, aktive Fachschaftsarbeit zu machen. Kontrolliert das Dekanat und kann einzelne Mitglieder abwählen. Über den folgenden Link gelangt Ihr zu Eurem FSR-WiWi.

AStA

Der AStA besteht aus verschiedenen Referaten (z.B. Soziales, Hochschulpolitik, Finanzen, Kultur, etc.), die mit der kontinuierlichen Umsetzung der inhaltlichen Arbeit der „Basis“ befasst sind. Der AStA initiiert und koordiniert die Arbeitsgruppen, Fachschaftsräte oder sonstige Initiativen, bietet aber auch Serviceleistungen für die Studenten an (z.B. Bafög- und Sozialberatung). Über den folgenden Link gelangt Ihr zu Hompage des AStA.