Rundmail des Studiendekanats vom 15.09.2022 zur Umsetzung der Musterprüfungsordnung zum WiSe 22/23

Änderungen

  1. Abschaffung der Fristsetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit (Wegfall von § 7 Abs. 9)
    Ab dem Wintersemester 2022-2023 entfällt die Anmeldefrist für die Bachelorarbeit, d.h., die Bachelorarbeit muss nicht mehr vor dem 01.07./01.01. des sechsten Fachsemesters angemeldet werden. Das bisherige zentrale Vergabeverfahren für die Zuteilung eines Bachelorarbeitsplatzes im Bachelorstudiengang WiWi bleibt bestehen.
     
  2. Einführung einer sog. „Studienfortschrittskontrolle“ in § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz
    Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach § 4 erforderlich ist, gemäß § 14 nicht mehr möglich ist oder bis zum Ende des dritten Fachsemesters keine 30 Leistungspunkte erreicht worden sind. Für Studierende, die bereits immatrikuliert sind, gilt für den Nachweis der 30 Leistungspunkte gemäß § 24 Abs. 3 eine Übergangsfrist bis zum Ende des Wintersemesters 2023-2024. D.h., neben der bisherigen Versuchszählung (drei Versuchen plus Ergänzungsprüfung), an der sich nichts geändert hat, wird zusätzlich eine Studienfortschrittskontrolle am Ende des dritten Fachsemesters bzw. im Übergang bis zum Ende des Wintersemesters 2023-2024 eingeführt.
     
  3. Uniweite Vereinheitlichung der Anmelde-und Prüfungszeiträume gemäß § 13 in Verbindung mit Anlage 3.1
    Gemäß Anlage 3.1 der Prüfungsordnung gelten uniweit ab dem Wintersemester 2022-2023 einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiträume.
    D.h., zukünftig finden die Wiederholungsprüfungen im Wintersemester frühestens ab dem 15.12. und im Sommersemester frühestens ab dem 15.06. statt. Der reguläre Prüfungszeitraum sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester findet unverändert in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Der Anmeldezeitraum wird zukünftig immer im November für das Wintersemester und immer im Mai für das Sommersemester festgelegt.
    Im Wintersemester 2022-2023 gilt für die Wiederholungsprüfungen der Pflichtmodule aus den Semestern 2 und 4 ausnahmsweise noch einmal der bisherige Prüfungszeitraum in der 6. Vorlesungswoche (21.11.-25.11.2022), da die LUH wegen der Energiekrise vorgezogen ab dem 19.12.2022 in die Weihnachtspause geht (siehe unter https://www.uni-hannover.de/?id=8486#c68535, FAQ 5.1) und die Prüfungen mit der neuen Vorgabe (Prüfungszeitraum beginnend ab 15.12.) nicht durchführbar wären. Die Anmeldungen dafür finden damit einhergehend vom 25.10.-27.10.2022 statt.
    Im Wintersemester 2022-2023 gilt für die regulären Prüfungen der Semester 1 und 3 sowie für die Wahlmodule in den Kompetenzbereichen der Prüfungszeitraum 30.01.-11.02.2023. Die Anmeldungen dafür finden vom 23.11.-30.11.2022 statt.
     
  4. Rücktritt von einer Prüfungsleistung gemäß § 15
    Ab dem WS 2022-2023 gilt uniweit eine Rücktrittsfrist für Prüfungsleistungen. D.h. bei Klausuren, dass bis sieben Kalendertage vor Beginn der Prüfung eine Abmeldung von einer Klausur erfolgen kann. Die Abmeldung ist bei Klausuren gemäß § 15 Abs. 3 online im QIS vorzunehmen. Wenn bis sieben Tage vor der Prüfung keine Abmeldung erfolgt ist, gilt die Anmeldung als verbindlich und ein Rücktritt ist nach Ablauf der Rücktrittsfrist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. Krankheit mit Nachweis eines ärztlichen Attests) möglich. Das bisherige Nichterscheinen am Klausurtag zählt nicht mehr als ein Rücktritt ohne Folge. Ein Nichterscheinen am Klausurtag ohne Rücktritt bis sieben Tage vorher gilt dann als Fehlversuch. Bei mündlichen Prüfungen ist der Rücktritt bis einen Kalendertag vor Beginn der Prüfung möglich, bei Hausarbeiten und Seminarleistungen ist der Rücktritt bis zur Themenausgabe möglich.
     
  5. Keine Änderungen im Curriculum in Anlage 1
    In Anlage 1 gibt es keine Veränderungen im Curriculum. Das Studium gliedert sich weiterhin in den Pflichtmodulbereich in den Semestern 1-4 (120 Leistungspunkte) und die beiden Kompetenzbereiche BWL und VWL mit den Wahlmodulen und genau einer Seminarleistung pro Kompetenzbereich und dem Bereich studium generale in den Semestern 5-6 (50 Leistungspunkte) sowie der Bachelorarbeit (10 Leistungspunkte). Neu sind lediglich Zwischenüberschriften mit der flächendeckenden Bezeichnung „Kompetenzbereich“.