Rundmail des Studiendekanats vom 15.09.2022 zur Umsetzung der Musterprüfungsordnung zum WiSe 22/23

Änderungen

  1. Abschaffung der Fristsetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit (Wegfall von § 7 Abs. 9)
    Ab dem Wintersemester 2022-2023 entfällt die Anmeldefrist für die Bachelorarbeit, d.h., die Bachelorarbeit muss nicht mehr vor dem 01.07./01.01. des sechsten Fachsemesters angemeldet werden.
     
  2. Einführung einer sog. „Studienfortschrittskontrolle“ in § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz
    Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach § 4 erforderlich ist, gemäß § 14 nicht mehr möglich ist oder die Prüfungsleistungen des ersten Semesters gemäß Anlage 1 bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht bestanden wurden. Für Studierende, die bereits immatrikuliert sind, gilt für den Nachweis der Prüfungsleistungen des ersten Semesters (BWL I: Unternehmensführung & Einführung in die BWL, VWL I: Einführung, Technische Mechanik I, Grundlagen der Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromnetzwerke sowie Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I) gemäß § 24 Abs. 4 eine Übergangsfrist bis zum Ende des Wintersemesters 2023-2024. D.h., neben der bisherigen Versuchszählung (drei Versuchen plus Ergänzungsprüfung), an der sich nichts geändert hat, wird zusätzlich eine Studienfortschrittskontrolle am Ende des dritten Fachsemesters bzw. im Übergang bis zum Ende des Wintersemesters 2023-2024 eingeführt.
     
  3. Uniweite Vereinheitlichung der Anmelde-und Prüfungszeiträume gemäß § 13 in Verbindung mit Anlage 3.1
    Gemäß Anlage 3.1 der Prüfungsordnung gelten uniweit ab dem Wintersemester 2022-2023 einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiträume.
    D.h., zukünftig finden die ökonomischen Wiederholungsprüfungen im Wintersemester frühestens ab dem 15.12. und im Sommersemester frühestens ab dem 15.06. statt. Der reguläre Prüfungszeitraum der ökonomischen Prüfungen sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester findet unverändert in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Der Anmeldezeitraum für die Anmeldung aller Klausuren wird zukünftig immer im November für das Wintersemester und immer im Mai für das Sommersemester festgelegt.
    Im Wintersemester 2022-2023 gilt für die ökonomischen Wiederholungsprüfungen der Pflichtmodule aus den Semestern 2, 4 und 6 ausnahmsweise noch einmal der bisherige Prüfungszeitraum in der 6. Vorlesungswoche (21.11.-25.11.2022), da die LUH wegen der Energiekrise vorgezogen ab dem 19.12.2022 in die Weihnachtspause geht (siehe unter https://www.uni-hannover.de/?id=8486#c68535, FAQ 5.1) und die Prüfungen mit der neuen Vorgabe (Prüfungszeitraum beginnend ab 15.12.) nicht durchführbar wären. Die Anmeldungen dafür finden damit einhergehend vom 25.10.-27.10.2022 statt.
    Im Wintersemester 2022-2023 gilt für die regulären ökonomischen Pflichtmodule der Semester 1, 3 und 5 der Prüfungszeitraum 30.01.-11.02.2023 sowie für die technischen Pflichtmodule und die Wahlpflichtmodule im technischen Vertiefungsfach der Prüfungszeitraum 30.01.-08.04.2023. Die Anmeldungen dafür finden vom 23.11.-30.11.2022 statt.
     
  4. Rücktritt von einer Prüfungsleistung gemäß § 15
    Ab dem WS 2022-2023 gilt uniweit eine Rücktrittsfrist für Prüfungsleistungen. D.h. bei Klausuren, dass bis sieben Kalendertage vor Beginn der Prüfung eine Abmeldung von einer Klausur erfolgen kann. Die Abmeldung ist bei Klausuren gemäß § 15 Abs. 3 online im QIS vorzunehmen. Wenn bis sieben Tage vor der Prüfung keine Abmeldung erfolgt ist, gilt die Anmeldung als verbindlich und ein Rücktritt ist nach Ablauf der Rücktrittsfrist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. Krankheit mit Nachweis eines ärztlichen Attests) möglich. Das bisherige Nichterscheinen am Klausurtag zählt nicht mehr als ein Rücktritt ohne Folge. Ein Nichterscheinen am Klausurtag ohne Rücktritt bis sieben Tage vorher gilt dann als Fehlversuch.

     
  5. Drei Änderungen im Curriculum in Anlage 1
    Es gibt drei Änderungen im Vergleich zur Prüfungsordnung 2017:
    1.) Bei den Pflichtmodulen kann zwischen VWL II und VWL V als Pflichtmodul gewählt werden
    2.) Einführung eines Kompetenzbereiches Ökonomie mit mind. 10 Leistungspunkten
    3.) Bachelorarbeit mit 13 Leistungspunkten statt wie bisher 15 Leistungspunkten.
    Neu sind außerdem Zwischenüberschriften mit der flächendeckenden Bezeichnung „Kompetenzbereich“.

     
  6. Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2022 gemäß § 24 Abs. 2
    Die neue Prüfungsordnung 2022 gilt für alle Studierenden, die sich nach dem 30.09.2021 an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität in den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieur eingeschrieben haben, also für Sie als aktuelle Zweitsemester und die zukünftigen Erstsemester. Sie befinden sich aktuell im zweiten Fachsemester und werden damit automatisch in die PO 2022 überführt. Noch zur Information: Die Punkte 1-4 sind in der bisherigen PO 2017 ebenfalls enthalten.