Anrechnung von Leistungen

Studienortwechsel aus dem Inland

Es können Leistungen, die an einer anderen Universität in Deutschland erbracht wurden, bei einem Wechsel auf das Studium an der Leibniz Universität Hannover angerechnet werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.

Vor dem Wechsel

  • Anfragen

    Gerne können Sie bereits vor dem Wechsel eine Anfrage stellen, welche Leistungen angerechnet werden könnten. Liegt bereits ein Vergleichsfall vor, kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass eine konkrete Anrechnung wegen der Vielzahl an Anfragen erst bei Erhalt eines Studienplatztes geprüft werden kann. Bitte schicken sie bei Ihrer Anfrage eine Übersicht vorheriger Leistungen zu.

  • Was kann angerechnet werden

    Grundsätzlich können alle Leistungen angerechnet werden, die inhaltlich gleichwertig sind zu den hiesigen Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen.

  • Gleichwertigkeit

    Die Gleichwertigkeit zu den hiesigen Inhalten wird entweder vom Fachvertreter festgestellt oder vom Studiendekan geprüft entsprechend der Lissabon-Konvention (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region von 11. April 1997). Dies ist erkennbar, wenn die erbrachten Leistungen denen eines hiesigen Moduls entsprechen und damit die für den Studiengang Wirtschaftsingenieur im Rahmen des Moduls vorgesehenen Lernergebnisse und Kompetenzen erworben wurden.

  • Einstufung

    Bei Fachwechsel: Ein Beginn im Sommersemester oder in einem höheren Fachsemester ist nur mit einer Einstufung möglich. Wenn aufgrund Vergleichsfällen ausreichend Leistungen für die Anrechnung vorhanden sind, kann in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

    Bei Universitätswechsel mit dem gleichen Studiengang ist keine Einstufung nötig, eine Einschreibung erfolgt in das fortlaufende Fachsemester.

    Die Einstufung ist unabhängig von der Bewerbung.

    Hier finden Sie die Informationen der Leibniz Universität zum Thema „Einstufung":

  • Bewerbung

    Eine Anfrage / Beratung im Studiendekanat oder eine Einstufung ersetzt nicht die fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz an der Leibniz Universität Hannover. Alle Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Seiten der Leibniz Universität Hannover:

Studienplatz erhalten

  • Ablauf Anrechnung

    Zu Beginn des Studiums soll zeitnah die Anrechnung beantragt werden. Dazu müssen unten angegebene Dokumente im Studiendekanat eingereicht werden.

    Zunächst wird geschaut, ob bereits Vergleichsfälle vorliegen, ansonsten werden die Unterlagen an die Fachvertreter geschickt oder im Studiendekanat geprüft, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss Elektrotechnik oder Maschinenbau.

    Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anrechnung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die erbrachten Leistungen angerechnet werden.

    Abschließend werden die angerechneten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht.

  • Was kann angerechnet werden

    Grundsätzlich können alle Leistungen angerechnet werden, die inhaltlich gleichwertig sind zu den hiesigen Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen.

  • Gleichwertigkeit

    Die Gleichwertigkeit zu den hiesigen Inhalten wird entweder vom Fachvertreter festgestellt oder vom Studiendekanat geprüft entsprechend der Lissabon-Konvention (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region von 11. April 1997). Dies ist erkennbar, wenn die erbrachten Leistungen denen eines hiesigen Moduls entsprechen und damit die für den Studiengang Wirtschaftsingenieur im Rahmen des Moduls vorgesehenen Lernergebnisse und Kompetenzen erworben wurden.

  • Anrechnung von Noten

    Bei der Anrechnung werden die Noten der vorherigen Universität übernommen.

Anrechnung beantragen

Folgende Unterlagen müssen beim Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden:

  • Antrag auf Anrechnung

    Bitte verfassen sie selbst ein formloses Schreiben (Antrag) mit folgenden Angaben:

    • Persönliche Daten (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang )
    • Angabe, welche Leistungen wofür beantragt werden
    • Unterschrift
  • Modulbeschreibungen

    Damit der jeweilige Fachvertreter die Gleichwertigkeit feststellen kann, wird eine Modulbeschreibung benötigt, aus der Inhalt, Umfang, Angaben über Prüfung und Literatur usw. hervor gehen. Bitte bringen Sie daher den entsprechenden Auszug aus dem Modulhandbuch oder Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit.

  • Zeugnis / Notenauszug

    Um Leistungen anrechnen zu können, wird entweder das Zeugnis benötigt, dazu bringen Sie bitte eine Kopie und das Original mit, dann können wir das Vorliegen des Originals in unseren Unterlagen vermerken.

    Oder Sie lassen sich einen Notenauszug Ihrer vorherigen Universität ausstellen, diesen geben Sie im Original mit Unterschrift / Stempel hier ab.

Weitere Informationen

Einstufung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Studienort- bzw. Fachwechsel

Ansprechpartnerinnen

Christine Diedler
Accreditation Officers
Address
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Building
Room
Office hours
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Christine Diedler
Accreditation Officers
Address
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Building
Room
Office hours
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Dipl.-Ök. Nicole May
Management
Address
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Building
Room
Office hours
nach Vereinbarung
Dipl.-Ök. Nicole May
Management
Address
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Building
Room
Office hours
nach Vereinbarung