Rundmail des Studiendekanats vom 15.09.2022 zur Umsetzung der Musterprüfungsordnung zum WiSe 22/23

Änderungen

  1. Abschaffung der Fristsetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit (Wegfall von § 7 Abs. 9)
    Ab dem Wintersemester 2022-2023 entfällt die Anmeldefrist für die Bachelorarbeit, d.h., die Bachelorarbeit muss nicht mehr vor dem 01.07./01.01. des sechsten Fachsemesters angemeldet werden.
     
  2. Einführung einer sog. „Studienfortschrittskontrolle“ in § 8 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz
    Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach § 4 erforderlich ist, gemäß § 14 nicht mehr möglich ist oder die Prüfungsleistungen des ersten Semesters gemäß Anlage 1 bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht bestanden wurden. Für Studierende, die bereits immatrikuliert sind, gilt für den Nachweis der Prüfungsleistungen des ersten Semesters (BWL I: Unternehmensführung & Einführung in die BWL, VWL I: Einführung, Technische Mechanik I, Grundlagen der Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromnetzwerke sowie Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I) gemäß § 24 Abs. 4 eine Übergangsfrist bis zum Ende des Wintersemesters 2023-2024. D.h., neben der bisherigen Versuchszählung (drei Versuchen plus Ergänzungsprüfung), an der sich nichts geändert hat, wird zusätzlich eine Studienfortschrittskontrolle am Ende des dritten Fachsemesters bzw. im Übergang bis zum Ende des Wintersemesters 2023-2024 eingeführt.
     
  3. Uniweite Vereinheitlichung der Anmelde-und Prüfungszeiträume gemäß § 13 in Verbindung mit Anlage 3.1
    Gemäß Anlage 3.1 der Prüfungsordnung gelten uniweit ab dem Wintersemester 2022-2023 einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiträume.
    D.h., zukünftig finden die ökonomischen Wiederholungsprüfungen im Wintersemester frühestens ab dem 15.12. und im Sommersemester frühestens ab dem 15.06. statt. Der reguläre Prüfungszeitraum der ökonomischen Prüfungen sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester findet unverändert in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Der Anmeldezeitraum für die Anmeldung aller Klausuren wird zukünftig immer im November für das Wintersemester und immer im Mai für das Sommersemester festgelegt.
    Im Wintersemester 2022-2023 gilt für die ökonomischen Wiederholungsprüfungen der Pflichtmodule aus den Semestern 2, 4 und 6 ausnahmsweise noch einmal der bisherige Prüfungszeitraum in der 6. Vorlesungswoche (21.11.-25.11.2022), da die LUH wegen der Energiekrise vorgezogen ab dem 19.12.2022 in die Weihnachtspause geht (siehe unter https://www.uni-hannover.de/?id=8486#c68535, FAQ 5.1) und die Prüfungen mit der neuen Vorgabe (Prüfungszeitraum beginnend ab 15.12.) nicht durchführbar wären. Die Anmeldungen dafür finden damit einhergehend vom 25.10.-27.10.2022 statt.
    Im Wintersemester 2022-2023 gilt für die regulären ökonomischen Pflichtmodule der Semester 1, 3 und 5 der Prüfungszeitraum 30.01.-11.02.2023 sowie für die technischen Pflichtmodule und die Wahlpflichtmodule im technischen Vertiefungsfach der Prüfungszeitraum 30.01.-08.04.2023. Die Anmeldungen dafür finden vom 23.11.-30.11.2022 statt.
     
  4. Rücktritt von einer Prüfungsleistung gemäß § 15
    Ab dem WS 2022-2023 gilt uniweit eine Rücktrittsfrist für Prüfungsleistungen. D.h. bei Klausuren, dass bis sieben Kalendertage vor Beginn der Prüfung eine Abmeldung von einer Klausur erfolgen kann. Die Abmeldung ist bei Klausuren gemäß § 15 Abs. 3 online im QIS vorzunehmen. Wenn bis sieben Tage vor der Prüfung keine Abmeldung erfolgt ist, gilt die Anmeldung als verbindlich und ein Rücktritt ist nach Ablauf der Rücktrittsfrist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. Krankheit mit Nachweis eines ärztlichen Attests) möglich. Das bisherige Nichterscheinen am Klausurtag zählt nicht mehr als ein Rücktritt ohne Folge. Ein Nichterscheinen am Klausurtag ohne Rücktritt bis sieben Tage vorher gilt dann als Fehlversuch.
     
  5. Keine Änderungen im Curriculum in Anlage 1
    In Anlage 1 gibt es keine Veränderungen im Curriculum. Das Studium gliedert sich weiterhin in den Pflichtmodulbereich in den Semestern 1-6 (150 Leistungspunkte), ein technisches Vertiefungsfach mit Wahlpflichtmodulen in den Semestern 5-6 (15 Leistungspunkte) sowie der Bachelorarbeit (15 Leistungspunkte). Neu sind lediglich Zwischenüberschriften mit der flächendeckenden Bezeichnung „Kompetenzbereich“.
     
  6. Wechsel in die neue Prüfungsordnung vom 07.09.2022 mit geändertem Curriculum in Anlage 1 gemäß § 24 Abs. 3
    Zum Wintersemester 2022-2023 gibt es für den Bachelor Wirtschaftsingenieur auch eine neue Prüfungsordnung, siehe unter https://www.wiwi.uni-hannover.de/de/studium/studienangebot-der-fakultaet/bsc-wirtschaftsingenieur-po-2022 unter „Dokumente und Regelungen“. Diese neue Prüfungsordnung gilt für die aktuellen Zweitsemester und die zukünftigen Erstsemester automatisch und sie enthält Änderungen im Curriculum in der dortigen Anlage 1.
    Sie befinden sich aktuell im vierten oder einem höheren Fachsemester und haben gemäß § 24 Abs. 3 eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Verbleib in der geänderten PO 2017 und einem Wechsel in die neue PO 2022. Wenn Sie nichts weiter unternehmen, verbleiben Sie in der geänderten Prüfungsordnung 2017 und werden für die Dauer der Regelstudienzeit von drei Jahren und längstens weiteren drei Jahren nach der Prüfungsordnung 2017 geprüft. Sie hätten aber auch die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten (bis zum 31.12.2022) im Studiendekanat den Wechsel in die Prüfungsordnung 2022 zu beantragen. Die oben genannten Punkte 1-5 sind in der PO 2022 ebenfalls enthalten. Im Curriculum der PO 2022 gibt es im Vergleich zur PO 2017 drei Änderungen, nämlich: 1.) Bei den Pflichtmodulen kann zwischen VWL II und VWL V als Pflichtmodul gewählt werden, 2.) Einführung eines Kompetenzbereiches Ökonomie mit mind. 10 Leistungspunkten und 3.) Bachelorarbeit mit 13 Leistungspunkten statt wie bisher 15 Leistungspunkten.