Mögliche Anrechnung von Leistungen eines Auslandssemesters

Pauschalanrechnung Master WIWI - PO 2018

Im viersemestrigen Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft können nach vorheriger Absprache Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, als Pauschalanrechnung eingebracht werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.

Allgemeines

Nach Prüfungsordnung müssen im Wahlbereich mindestens 10 Leistungspunkte erbracht werden. Dazu können beliebige Module aus dem Gesamtangebot aller acht Areas eingebracht werden. Im Rahmen eines Auslandssemesters können diese 20 Leistungspunkte auch für eine Pauschalanrechnung genutzt werden.

  • Verteilung ECTS

    Die Pauschalanrechnung erfolgt in 5er Schritten, wie im folgenden Beispiel:

    • Es wurden 11 ECTS im Ausland erbracht → es werden 10 ECTS im Wahlbereich angerechnet
    • Es wurden 19 ECTS im Ausland erbracht → es werden 15 ECTS im Wahlbereich angerechnet
    • Es werden mehr als 20 ECTS im Ausland erbracht → es werden 20 ECTS pauschal angerechnet, bei „Überschuss“ s.u. "Einzelanrechnung".
  • Module mit Wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt

    Die im Ausland erbrachten Module müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

    • Module mit wirtschaftswissenschaftlichem Kontext
    • Module sind auf Master-Niveau oder vergleichbar 
    • Module wurden (noch) nicht im Rahmen des Masterstudiums gehört
    • Module dürfen keine inhaltliche Äquivalenz zu einem Pflichtmodul / Wahlpflichtmodul innerhalb der Major-Area haben.
  • Fachfremde Kurse

    Eine Anrechnung fachfremder Inhalte, Sprachkurse oder Schlüsselkompetenzen o.ä. ist nicht möglich.

  • Noten

    Es findet im Rahmen der Pauschalanrechnung keine Umrechnung der Noten von im Ausland erbrachten Leistungen statt.

  • Beurlaubung

    Wenn durch den Auslandsaufenthalt keine Leistungen an der Leibniz Universität Hannover erbracht werden, empfiehlt das Immatrikulationsamt eine Beurlaubung. 

Ablauf

  • 1. Beantragung der Pauschalanrechnung

    Wählen Sie Module im Umfang von mind. 20 ECTS aus und senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an das Auslandsbüro (als PDF):

    • Die offizielle Modulbeschreibungen der ausl. Universität, aus denen die Inhalte, die erreichbaren Kreditpunkte (ECTS) und das Master-Niveau hervorgehen.
    • Angaben zum Major und Minor
    • aktueller Notenspiegel
    • Angabe, welche Leistungen im aktuellen Semester angemeldet werden und Planung weiterer Leistungen in Hannover
    • Bei außereuropäischen Universitäten die Zeiten und Dauer, zu denen die Module stattfinden (zur Ermittlung der ECTS).
  • 2. Prüfung vom Auslandsbüro

    Die Prüfung der eingereichten Module läuft folgendermaßen ab:

    • Das Auslandsbüro prüft die eingereichten Unterlagen.
    • Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, kann sich die Prüfung unter Umständen verzögern bzw. wird darum gebeten, andere oder weitere Module einzureichen.
    • Die bestätigten Leistungen können anschließend im Learning Agreement unter "Before the Mobility" eingetragen und zur Unterschrift beim Auslandsbüro eingereicht werden. Das Learning Agreement finden Sie hier:
  • 3. Änderung während Auslandsaufenthalt

    Sollten sich die vorab gewählten Kurse an der Partneruniversität ändern, gehen Sie wie folgt vor:

    • Änderung per E-Mail dem Auslandsbüro mitteilen.
    • Alle Inhaltsbeschreibungen (erneut) beifügen.
    • Im Learning Agreement alle Änderungen unter "During the Mobility" eintragen und unterschrieben per E-Mail an das Auslandsbüro senden.
  • 4. Rückkehr aus dem Ausland

    Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gastuniversität soll die Pauschalanrechnung abgeschlossen werden. Dazu melden Sie sich zeitnah im Auslandsbüro mit folgenden Unterlagen:

    • Transcript of Records (im Original)
    • Learning Agreement: vollständig und von allen unterschrieben "Before the Mobilty" und ggf. "During the Mobility"
    • Erfahrungsbericht

    Sollten alle Leistung wie vereinbart erbracht worden sein, stellt das Auslandsbüro eine Bestätigung für die Pauschalanrechnung aus.

  • 5. Tatsächliche Anrechnung

    Die tatsächliche Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wird vom Studiendekanat veranlasst, dazu reichen Sie dort folgende Unterlagen ein:

    • Transcript of Records (im Original oder mit Verifizierung)
    • Bestätigung für die Pauschalanrechnung (vom Auslandsbüro)
    • Formloser Antrag auf Anrechnung (Anschreiben) mit Unterschrift, ein Musterschreiben finden Sie hier:
    Hier finden Sie das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Sollte die Pauschalanrechnung nicht infrage kommen oder mehr als 20 ECTS erreicht worden sein, finden Sie hier Informationen zur Einzelanrechnung.