Pauschalanrechnung BACHELOR WIWI - PO 2017
Im 5. Fachsemester können nach vorheriger Absprache Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, als Pauschalanrechnung eingebracht werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.
Allgemeines
Im 5. Semester sind laut empfehlendem Stundenplan in Hannover Kurse im Umfang von 30 ECTS in den Bereichen Studium Generale und BWL/VWL zu absolvieren. Studierende, die die Pauschalanrechnung beantragen, müssen im Auslandssemester nicht die gleichen Kurse belegen, wie sie in den Kompetenzbereichen BWL/VWL in Hannover angeboten werden.
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Verteilung ECTS
Die Verteilung der erbrachten ECTS erfolgt so:
- Die erforderlichen 30 ECTS für die Pauschalanrechnung werden mit 10 ECTS im Studium Generale und bis zu 20 ECTS im Kompetenzbereich BWL/VWL nach Rückkehr anerkannt.
- Bei weniger als 30 ECTS wird die höchstmögliche Anzahl der Leistungspunkte im Studium Generale anerkannt, bei welcher die restliche Summe durch 5 teilbar ist. Beispiel: bei 24 im Ausland erbrachten ECTS werden 9 ECTS im Studium Generale verrechnet und 15 ECTS in den Kompetenzbereichen.
- Eine Verteilung aller ECTS auf die Kompetenzbereiche ist nicht möglich.
- Das Studium Generale wird grundsätzlich für die Anrechnung verwendet.
- Eine Pauschalanrechnung kann nur dann beantragt werden, wenn mindestens 20 ECTS im Ausland erbracht wurden.
Für die Verteilung der ECTS im Rahmen des GUEST-Austauschprogrammes informieren Sie sich bitte direkt beim Auslandsbüro.
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Module mit Wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt
Die im Ausland erbrachten Wirtschaftsmodule müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Module mit wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt: z.B. "Financial Derivatives"; aber nicht: "Spanish History"
- Module, die bis zum Antritt des Auslandsstudiums noch nicht gehört wurden: z.B. "Behavioural Economics", aber nicht "Introduction to Economics"
- Module, die mindestens dem Niveau des 5. Semesters entsprechen: z.B. Kurs aus dem 3. Jahr oder Master, nicht jedoch aus dem ersten Studienjahr
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Fachfremde Kurse
Im Rahmen der Pauschalanrechnung besteht die Möglichkeit, bis maximal 10 ECTS WiWi-fremde Module für den Bereich Schlüsselkompetenzen und Studium Generale gemäß Prüfungsordnung anrechnen zu lassen. Das können sein:
- Sprachkurs in der Landessprache bis max. 4 ECTS: Bei einem Sprachkurs darf nur die Landessprache unterrichtet werden, z.B. "Koreanisch" in Korea, nicht aber "Französisch" in Australien. Im Rahmen der Pauschalanrechnung spielt das Niveau (z. B. „Spanisch A2“) der Sprachkurse keine Rolle.
- Schlüsselkompetenzkurse bis max. 6 ECTS
- Fachfremde Leistungen bis max. 10 ECTS (z.B. Psychologie, Recht, Politik, Soziologie, etc), keine Sportkurse!
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Noten
Es findet im Rahmen der Pauschalanrechnung keine Umrechnung der Noten von im Ausland erbrachten Leistungen statt.
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Beurlaubung
Wenn durch den Auslandsaufenthalt keine Leistungen an der Leibniz Universität Hannover erbracht werden, empfiehlt das Immatrikulationsamt eine Beurlaubung.
Ablauf
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1. Beantragung der Pauschalanrechnung
Wählen Sie Module im Umfang von mind. 30 ECTS aus und senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an das Auslandsbüro als PDF:
- Die offizielle Modulbeschreibungen der ausl. Universität, aus denen die Inhalte, die erreichbaren Kreditpunkte (ECTS) und das Niveau (Bachelor/ Master) hervorgehen.
- Bei außereuropäischen Universitäten die Zeiten und Dauer, zu denen die Veranstaltungen stattfinden (zur Ermittlung der ECTS).
Die Anzahl der Module differiert von Universität zu Universität. Bei außereuropäischen Universitäten sind das in der Regel ca. 5-6 Leistungen.
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2. Prüfung vom Auslandsbüro
- Das Auslandsbüro prüft die eingereichten Unterlagen.
- Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, kann sich die Prüfung unter Umständen verzögern bzw. wird darum gebeten, andere oder weitere Module einzureichen.
- Die bestätigten Leistungen können anschließend im Learning Agreement unter "Before the Mobility" eingetragen und zur Unterschrift beim Auslandsbüro eingereicht werden. Das Learning Agreement finden Sie hier:
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3. Änderung während Auslandsaufenthalt
Sollten sich die vorab gewählten Kurse an der Partneruniversität ändern, gehen Sie wie folgt vor:
- Änderung per E-Mail dem Auslandsbüro mitteilen.
- Alle Inhaltsbeschreibungen (erneut) beifügen.
- Im Learning Agreement alle Änderungen unter "During the Mobility" eintragen und unterschrieben per E-Mail an das Auslandsbüro senden.
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4. Rückkehr aus dem Ausland
Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gastuniversität soll die Pauschalanrechnung abgeschlossen werden. Dazu melden Sie sich zeitnah im Auslandsbüro mit folgenden Unterlagen:
- Transcript of Records (im Original)
- Learning Agreement: vollständig und von allen unterschrieben "Before the Mobilty" und ggf. "During the Mobility"
- Erfahrungsbericht
Sollten alle Leistung wie vereinbart erbracht worden sein, stellt das Auslandsbüro eine Bestätigung für die Pauschalanrechnung aus.
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5. Tatsächliche Anrechnung
Die tatsächliche Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wird vom Studiendekanat veranlasst, dazu reichen Sie dort folgende Unterlagen ein:
- Transcript of Records (im Original oder mit Verifizierung)
- Bestätigung für die Pauschalanrechnung (vom Auslandsbüro)
- Antrag auf Verteilung der Leistungspunkte im Rahmen der Pauschalanrechnung, diese finden Sie hier:
Kontakt
30167 Hannover