Mögliche Anrechnung von Leistungen eines Auslandssemesters

Einzelanrechnung BACHELOR WIIng - PO 2022

Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, können als Einzelanrechnung eingebracht werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.

Allgemeines

Einzelanrechnungen können nach vorheriger Absprache mit den Fachvertretern durchgeführt werden, im Folgenden finden Sie die Kriterien, wie eine Anrechnung möglich ist und weitere Informationen:

  • Kriterien für die Anrechnung von Pflichtmodulen

    Folgende Kriterien müssen bei einer Anrechnung von Pflichtmodulen erfüllt sein:

    • Es können nur Kurse angerechnet werden, deren Inhalt zu einem Großteil äquivalent zu einem in Hannover angebotenen Modul sind.
    • Eine inhaltliche Äquivalenz könnte bspw. bei dem in Hannover angebotene Modul "Thermodynamik im Überblick" und einem im Ausland angebotenen Kurs " Engineering Thermodynamics " gegeben sein. Ob eine inhaltliche Äquivalenz tatsächlich vorliegt, entscheidet letztendlich der/die Prüfer/in.
    • Bei den Pflichtmodulen aus dem Bereich WiWi müssen die Prüfer der Teilleistungen zustimmen, somit auch zwei Leistungen im Ausland belegt werden. Beispiel: Für die Anrechnung der "BWl V" muss Prof. Breitner für "Informations Management" und Prof. Helber für "Operations Management" zustimmen.
    • Der Umfang muss den hiesigen Leistungspunkten in etwa entsprechen, z. B. kann ein Modul aus dem Ausland mit 2 ECTS nicht für ein hiesiges Modul mit 5 Leistungspunkten angerechnet werden.
    • Die Anrechnung erfolgt mit Note.
    • Die Anrechnung wird durch den/die Prüfer/in empfohlen und vom Studiendekan bestätigt.
  • Kriterien für die Anrechnung von Wahlmodulen oder Wahlpflichtmodulen im Vertiefungsbereich

    Folgende Kriterien müssen bei einer Anrechnung von Wahlmodulen oder Wahlpflichtmodulen im Vertiefungsbereich erfüllt sein:

    • Es können nur Kurse angerechnet werden, deren Inhalt zu einem Großteil äquivalent zu einem in Hannover angebotenen Modul sind.
    • Eine inhaltliche Äquivalenz könnte bspw. bei dem in Hannover angebotene Modul "Regelungstechnik I" und einem im Ausland angebotenen Kurs z. B. "Control Technology" gegeben sein. Ob eine inhaltliche Äquivalenz tatsächlich vorliegt, entscheidet letztendlich der/die Prüfer/in.
    • Der Umfang muss den hiesigen Leistungspunkten in etwa entsprechen, z. B. kann ein Modul aus dem Ausland mit 2 ECTS nicht für ein hiesiges Modul mit 5 Leistungspunkten angerechnet werden.
    • Die Anrechnung erfolgt mit Note.
    • Die Anrechnung wird durch den/die Prüfer/in empfohlen und vom Studiendekan bestätigt.
  • Noten

    Im Rahmen der Einzelanrechnung werden die Noten von im Ausland erbrachten Leistungen übernommen, dabei orientieren wir uns nach der Notentabelle der Leibniz Universität bzw. an der bayrischen Formel.

    Die Einzelanrechnung der erbrachten Leistungen aus dem Ausland kann laut Prüfungsordnung auf Antrag unbenotet angerechnet werden.

  • Beurlaubung

    Wenn durch den Auslandsaufenthalt keine Leistungen an der Leibniz Universität Hannover erbracht werden, empfiehlt das Immatrikulationsamt eine Beurlaubung. 

Ablauf

  • 1. Auslandsaufenthalt planen

    Vor dem Auslandsaufenthalt muss überlegt werden, welche Leistungen angerechnet werden sollen, folgende Möglichkeiten gibt es:

    • Pflichtmodule Sem 1 – 6
    • Wahlpflichtmodule im technischen Vertiefungsbereich.

    Infos zu den Modulen finden Sie auf der Website der Fakultät unter dem Studiengang oder im Archiv der Modulhandbücher sowie über das zentrale Vorlesungsverzeichnis.

  • 2. Absprache mit Prüfer/in

    Bitte senden Sie die Modulbeschreibungen, aus denen der Kursinhalt, die erreichbaren Kreditpunkte (ECTS) und das Niveau (Bachelor/Master) hervorgehen, per E-Mail an die entsprechenden Prüfer oder vereinbaren einen persönlichen Termin.

    Bei außereuropäischen Universitäten sollten außerdem die Zeiten und Dauer, zu denen die Kurse stattfinden (zur Ermittlung der ECTS) mit gesendet werden.

    Stimmt der/ die Prüfer/in einer Anrechnung zu, soll die Anrechnungsempfehlung ausgefüllt werden.

    Das Formular finden Sie hier:

  • 3. Learning Agreement an Auslandsbüro

    Bitte reichen Sie das Learning Agreement zusammen mit den Anrechnungsbestätigungen zur Bearbeitung beim Auslandsbüro ein.

    Das Formular finden Sie hier:

  • 4. Änderung während Auslandsaufenthalt

    Sollten sich Änderungen der abgesprochenen Kurse ergeben, müssen diese erneut mit dem/der Prüfer/in abgestimmt werden, dies ist auch per E-Mail möglich.

    Im Learning Agreement sollen alle Änderungen unter "During the Mobility" eingetragen und unterschrieben per E-Mail zusammen mit den Anrechnungsbestätigungen der neuen Kurse an das Auslandsbüro gesendet werden.

  • 5. Rückkehr aus dem Ausland

    Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gastuniversität soll die Anrechnung abgeschlossen werden. Dazu melden Sie sich zeitnah im Auslandsbüro mit folgenden Unterlagen:

    • Transcript of Records (im Original)
    • Learning Agreement: vollständig und von allen unterschrieben "Before the Mobilty" und ggf. "During the Mobility"

    Sollten alle Leistung wie vereinbart erbracht worden sein, können Sie die tatsächliche Anrechnung beim Studiendekanat beantragen.

  • 6. Tatsächliche Anrechnung

    Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) soll die Einzelanrechnung abgeschlossen werden.

    Legen Sie dazu ihr originales Transcript of Records der Gastuniversität im Auslandsbüro vor und melden sich zeitnah im Studiendekanat mit folgenden Unterlagen:

    • Transcript of Records (im Original oder mit Verifizierung)
    • Anrechnungsempfehlung des/der Prüfers/in (Unterschriften) oder E-Mails als Nachweis
    • Formloser Antrag auf Anrechnung (Anschreiben) mit Unterschrift, ein Musterschreiben finden Sie hier:
    Hier finden Sie das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät