Anrechnung von Leistungen

Doppelstudium Wirtschaftswissenschaft / Wirtschaftsingenieur

Es ist möglich, in zwei Studiengängen eingeschrieben zu sein. Im Falle der Einschreibung in Wirtschaftsingenieur und Wirtschaftswissenschaft werden von Amts wegen alle gleichwertigen Leistungen automatisch übernommen, dabei werden sowohl bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen angerechnet.

  • Ablauf

    Vom Studiendekanat wird eine Anrechnung von Amts wegen geprüft.

    Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anrechnung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die erbrachten Leistungen angerechnet werden.

    Abschließend werden die angerechneten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht und Sie darüber informiert.

  • Gleichwertigkeit

    In den Bereichen BWL und VWL werden die Module für beide Studiengänge angeboten, sind daher also gleich und werden übernommen.

    Weitere Leistungen (z. B. Mathe für Ingenieure) können nur auf Antrag angerechnet werden.

    Leistungen, die nicht im Studiengang Wirtschaftswissenschaft enthalten sind, können im Studium Generale eingebracht werden. Beispiel: Anrechnung von "Technische Mechanik I" möglich. Bitte wenden Sie sich an das Akademische Prüfungsamt, um die Leistungen aufnehmen zu lassen.

  • Anrechnung von Noten

    Bei der Anrechnung werden die Noten aus dem vorherigen Studium übernommen.

Doppelstudium mit Studiengängen außerhalb der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Es ist möglich, in zwei Studiengängen eingeschrieben zu sein. Studien-und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität erbracht wurden, werden von Amts wegen anerkannt, sofern sie gleichwertig sind. Dies gilt für bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen.

  • Ablauf

    Vom Studiendekanat wird eine Anrechnung von Amts wegen geprüft . Reichen Sie daher einen vom Prüfungsamt ausgestellten Notenspiegel im Studiendekanat Wirtschaftswissenschaften ein.

    Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anrechnung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die erbrachten Leistungen angerechnet werden.

    Abschließend werden die angerechneten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht und Sie darüber informiert.

  • Gleichwertigkeit

    Studien-und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität erbracht wurden, werden von Amts wegen anerkannt, sofern sie gleichwertig sind. Dies gilt für bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen.

    Die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen ist gegeben, wenn Module in beiden Studiengängen angeboten werden bzw. aufgrund Vergleichsfällen inhaltlich einer Anrechnung zugestimmt wurde. Liegt kein Vergleichsfall vor, muss eine Prüfung durch die Fachvertreter erfolgen, bei den Leistungen im Bereich Elektrotechnik oder Maschinenbau wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Prüfungsausschuss.

    Bei Fragen hierzu lassen Sie sich bitte im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.

    Leistungen, die nicht im Studiengang Wirtschaftswissenschaft enthalten sind, können dort im Studium Generale eingebracht werden. Beispiel: Anrechnung von "Technische Mechanik I" möglich. Bitte wenden Sie sich an das Akademische Prüfungsamt, um die Leistungen aufnehmen zu lassen.    

  • Anrechnung von Noten

    Bei der Anrechnung werden die Noten aus dem vorherigen Studium übernommen.

Anrechnung beantragen

Folgende Unterlagen müssen beim Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden:

  • Antrag auf Anrechnung

    Bitte verfassen sie selbst ein formloses Schreiben (Antrag) mit folgenden Angaben:

    • Persönliche Daten (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang )
    • Angabe, welche Leistungen wofür beantragt werden
    • Unterschrift
  • Zeugnis / Notenauszug

    Um Leistungen anrechnen zu können, wird ein vom Akademischen Prüfungsamt ausgestellter Notenspiegel benötigt.

  • Modulbeschreibungen

    Damit der jeweilige Fachvertreter die Gleichwertigkeit feststellen kann, wird eine Modulbeschreibung benötigt, aus der Inhalt, Umfang, Angaben über Prüfung und Literatur usw. hervor gehen. Bitte bringen Sie daher den entsprechenden Auszug aus dem Modulhandbuch oder Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit.

Weitere Informationen

Einstufung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Studienort- bzw. Fachwechsel

Ansprechpartnerinnen

Christine Diedler
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Christine Diedler
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Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Dipl.-Ök. Nicole May
Leitung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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Leitung
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