Nichtanmeldung / Verschiebung der Abschlussarbeit

Hier informieren wir Sie über die Konsequenzen bei Nichtanmeldung und geben Ihnen eine Übersicht der möglichen Gründe einer Verschiebung der Abschlussarbeit, bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Allgemeines

Wird der späteste Anmeldetermin nicht eingehalten und wurde für das Versäumnis keine triftigen Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht, wird die Masterarbeit mit "nicht bestanden" bewertet.

Der späteste Beginn der Masterarbeit ist an das Fachsemester gebunden. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt, die späteste Anmeldung verschiebt sich daher automatisch auf das nächste Semester. Bei einer Beurlaubung können keine Leistungen erbracht werden. Daher darf während der Bearbeitungszeit keine Beurlaubung vorliegen.

Der Beginn der Masterarbeit kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn triftige Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Als triftige Gründe gelten u.a.:

  • Praktikum
  • Auslandssemester
  • Krankheit
  • Pflege/Tod eines nahen Angehörigen
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Einzelfallprüfung triftiger Gründe 

Ein formloser Antrag sowie die entsprechenden Nachweise sind vor Ablauf der Anmeldefrist zur Masterarbeit, also vor Beginn des vierten Semesters (31.3. bzw. 30.9.) im Studiendekanat einzureichen. 

Triftige Gründe für eine Verschiebung

  • Praktikum

    Für eine Verschiebung der Anmeldung aufgrund eines Praktikums muss neben einem formlosen Antrag eine Kopie des Praktikumsvertrages als Nachweis eingereicht werden. Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, dass spätestens zum eigentlichen Anmeldetermin der Masterarbeit beginnen muss (lückenloser Übergang). Die Dauer des Praktikums spielt bei der Verschiebung keine Rolle, die Anmeldung wird grundsätzlich auf den ersten Werktag nach Ende des Praktikums verschoben.

    Umfast das Praktikum mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit kann beim Immatrikulationsamt eine Beurlaubung beantragt werden. In diesem Fall verschiebt sich die Anmeldung zur Masterarbeit automatisch auf den 01.10./01.04. des Folgesemesters.

  • Auslandssemester

    Für eine Verschiebung der Anmeldung aufgrund eines Auslandssemesters muss neben einem formlosen Antrag auch eine Aufnahmebestätigung an der ausländischen Uni oder eine Bestätigung des Auslandsbüros als Nachweis über das Auslandssemester eingereicht werden. Hieraus muss der Beginn und das Ende des Auslandssemesters hervorgehen, da der Beginn der Masterarbeit grundsätzlich auf den ersten Werktag nach dem Ende des Auslandssemesters verschoben wird.

    Alternativ kann beim Immatrikulationsamt eine Beurlaubung beantragt werden. Der Beginn der Masterarbeit verschiebt dadurch sich automatisch auf den 01.04./01.10. des Folgesemesters.

  • Krankheit

    Für eine Verschiebung der Anmeldung aufgrund Krankheit muss neben einem formlosen Antrag auch ein aktuelles Attest des behandelnden Arztes bzw. Amtsarztes oder einer anderen Einrichtung (wie z.B. der ptb) als Nachweis eingereicht und damit die Krankheit gem. § 15 (2) der Prüfungsordnung glaubhaft gemacht werden. Inhalt des Nachweises muss die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie die Dauer der Krankheit sein. Der Beginn der Masterarbeit wird grundsätzlich auf den ersten Werktag nach Ende des Attestes verschoben.

  • Pflege/Tod eines nahen Angehörigen

    Für eine Verschiebung der Anmeldung aufgrund der Pflege oder des Todes eine nahen Angehörigen muss neben einem formlosen Antrag eine Pflegebescheinigung bzw. die Kopie einer Sterbeurkunde als Nachweis eingereicht werden. Die Verschiebung wird grundsätzlich situationsabhängig mit Ihnen abgestimmt.

  • Mutterschutz/Elternzeit

    Für eine Verschiebung der Anmeldung aufgrund Mutterschutz/Elternzeit muss neben einem formlosen Antrag eine Kopie des Mutterpasses bzw. der Geburtsurkunde als Nachweis eingereicht werden. Die Verschiebung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. wird im Einzelfall grundsätzlich situationsabhängig mit Ihnen abgestimmt.

  • Einzelfallprüfung triftiger Gründe

    Für eine Verschiebung der Anmeldung aus sonstigen triftigen Gründen wenden Sie sich bitte für eine Einzelfallprüfung an das Studiendekanat.

Ansprechpartnerinnen

Christine Diedler
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Christine Diedler
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Simone Stentzel
Sachbearbeitung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Simone Stentzel
Sachbearbeitung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr