Die akademische Selbstverwaltung

Hochschulleitung

  • Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für alle strategischen und operativen Entscheidungen
  • Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Land
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans nach Anhörung des Senats; Verteilung der Finanzmittel
  • Hochschulentwicklungsplanung als Präzisierung der vom Senat beschlossenen Grundzüge
  • Entscheidung über Berufungsvorschläge der Hochschule

Senat

  • Mitwirkung an der Wahl und Abwahl der Hochschulleitung, Verabschiedung der Grundornung sowie der akademischen Regeln
  • Entscheidung über Grundzüge der Entwicklungsplanung
  • Umfassende Kontroll- und Informationsrechte gegenüber dem Präsidium
  • Kann mit zwei Drittel Mehrheit beschließen, dass die Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts überführt wird

Hochschulrat

  • Beratung von Präsidium und Senat
  • Bestätigt den Vorschlag des Senats zur Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums
  • Nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen und zur Gründung von oder  Beteiligung an Unternehmen

Fakultätsrat

  • Satzungsgebendes Organ der Fakultät. Beschliesst Berufungen von Professoren und die Struktur der Fakultät
  • Kontrolliert das Dekanat und kann einzelne Mitglieder abwählen

Dekanat

  • Führt sämtliche operativen Aufgaben der Fakultät aus (Raumplanung, Finanzen, etc.)

Studienkommission

  • Beratung und Entscheidung von Prüfungsangelegenheiten
  • Bereitet grundsätzliche Entscheidungen über Prüfungsangelegenheiten (z.B. Prüfungsordnungen) des Fakultätsrates vor
  • Die Mehrheit der Mitglieder sind Studierende, der Studiendekan hat den Vorsitz