Verlängerung der Bearbeitungszeit

Hier finden Sie eine Übersicht über die möglichen Gründe einer Verlängerung der Bearbeitungszeit, bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Allgemeines

Die Bearbeitungszeit kann um insgesamt höchstens ein Drittel der vorgesehenen Bearbeitungsdauer verlängert werden, wenn triftige Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Als triftige Gründe gelten u.a.:

  • Krankheit
  • Pflege / Tod eines nahen Angehörigen
  • Mutterschutz / Elternzeit
  • Institutsbedingte Gründe
  • Einzelfallprüfung triftiger Gründe

Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig.

Ein formloser Antrag sowie die entsprechenden Nachweise sind unverzüglich einzureichen.

Triftige Gründe für eine Verlängerung

  • Krankheit

    Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund Krankheit verwenden Sie bitte den unten angegebenen Vordruck und reichen diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich ein.

    Die Bearbeitungszeit wird grundsätzlich um die Dauer der Krankheit auf den nächstmöglichen Werktag verlängert.

  • Pflege / Tod eines nahen Angehörigen

    Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund der Pflege oder des Todes eine nahen Angehörigen muss neben einem formlosen Antrag eine Pflegebescheinigung bzw. die Kopie einer Sterbeurkunde als Nachweis eingereicht werden. Die Verschiebung wird grundsätzlich situationsabhängig mit Ihnen abgestimmt.

  • Mutterschutz / Elternzeit

    Für eine Verlängerung aufgrund Mutterschutz / Elternzeit reichen Sie bitte neben einem formlosen Antrag eine Kopie des Mutterpasses bzw. der Geburtsurkunde als Nachweis ein, es werden dabei die gesetzlichen Bestimmungen beachtet bzw. es erfolgt im Einzelfall grundsätzlich situationsabhängig mit Ihnen ein Abstimmung.

  • Institutsbedingte Gründe

    Die Bearbeitungszeit kann in Einzelfällen in Absprache mit den Prüfenden verlängert werden, z. b. bei Ausfall eines technischen Gerätes. Wenden Sie sich bitte für eine Einzelfallprüfung mit entsprechenden Nachweisen an das Studiendekanat.

  • Einzelfallprüfung triftiger Gründe

    Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus sonstigen triftigen Gründen wenden Sie sich bitte für eine Einzelfallprüfung an das Studiendekanat.

Ansprechpartner

Christine Diedler
Sachbearbeitung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
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